In unserer JWG können bis zu drei männliche Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren wohnen. Wenn der Jugendliche zum Zeitpunkt der Aufnahme noch keine Schule besuchen kann oder noch keinen Ausbildungsplatz hat, wird er teilweise bei uns im Hause unterrichtet, erhält aber auch lebenspraktischen Unterricht. Zeitnah suchen wir gemeinsam einen Praktikumsplatz.
Auszug aus unserer Konzeption:
Zu betreuender Personenkreis
Aufgenommen werden junge Menschen ab 16 Jahre. Menschen mit wie folgend beschriebenen Auffälligkeiten, die auch in kombinierter Form auftreten können, finden bei uns einen Platz:
Persönlichkeitsstörungen
Störungen des Sozialverhaltens
Bindungsstörungen
Entwicklungsstörungen
Fehlende lebenspraktische und soziale Kompetenzen
Unrealistische Selbsteinschätzung
Mangelnde schulische und berufliche Motivation
Nicht aufgenommen bzw. gefördert werden können Jugendliche
mit akuten psychiatrischen Störungen
mit akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung
mit einer akuten Suchterkrankung
mit intellektueller Minderbegabung
Jeder Bewohner muss in der Lage sein, eine Wohnung im 1.OG zu erreichen.
Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage die vollständige Konzeption zu!