Das Gasthaus - die Jugendwohngemeinschaft
                                                      Herzlich willkommen!

In unserer JWG können bis zu drei männliche Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren wohnen. Wenn der Jugendliche zum Zeitpunkt der Aufnahme noch keine Schule besuchen kann oder noch keinen Ausbildungsplatz hat, wird er teilweise bei uns im Hause unterrichtet, erhält aber auch lebenspraktischen Unterricht. Zeitnah suchen wir gemeinsam einen Praktikumsplatz.


Auszug aus unserer Konzeption:

Zu betreuender Personenkreis

Aufgenommen werden junge Menschen ab 16 Jahre. Menschen mit wie folgend beschriebenen Auffälligkeiten, die auch in kombinierter Form auftreten können, finden bei uns einen Platz:

    Persönlichkeitsstörungen

    Störungen des Sozialverhaltens

    Bindungsstörungen

    Entwicklungsstörungen

    Fehlende lebenspraktische und soziale Kompetenzen

    Unrealistische Selbsteinschätzung

    Mangelnde schulische und berufliche Motivation    

Nicht aufgenommen bzw. gefördert werden können Jugendliche

    mit akuten psychiatrischen Störungen

    mit akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung

    mit einer akuten Suchterkrankung

    mit intellektueller Minderbegabung


Jeder Bewohner muss in der Lage sein, eine Wohnung im 1.OG zu erreichen.

Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage die vollständige Konzeption zu!